Preisgleitklausel


Die Parteien erkennen an, dass die Preise für optische Kernfasern starken Schwankungen auf den Weltmärkten unterliegen. Es wird ferner festgehalten, dass optische Kernfasern durchschnittlich 50% des Preises für Einblaskabel ausmachen.


Der aktuelle Preis für optische Kernfasern basiert auf dem von der CRU Group (https://www.crugroup.com) veröffentlichten Index der Preise für optische Fasern (der „Index“) in USD und wird vierteljährlich aktualisiert und veröffentlicht. Maßgeblich ist der in der Tabelle " Reported Spot Fiber Price (U$ per Fiber-km)" für Europa angegebene Index, wobei der Durchschnittspreis des Index als Berechnungsgrundlage verwendet wird (Basis: September 2021 = 4,3 USD/km, im Folgenden der "Rohstoff-Referenzpreis").Sollte sich der Rohmaterialrichtpreis in der Projektlaufzeit um mehr als 10% nach unten oder oben verändern, kann jeder Vertragspartner durch schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Vertragspartner erstmalig nach 1 Monat eine Preisanpassung verlangen, mit der einer Rohmaterialpreisveränderung materialanteilig Rechnung getragen wird. Weitere Preisanpassungen können quartalsweise erfolgen, jeweils zum Monatsende. Maßgeblich ist jeweils der Rohmaterialrichtpreis seit der letzten Preisanpassung. 


Die Parteien vereinbaren, dass bei den übrigen Preisbestandteilen wie Fixkosten oder Personalkosten keine Anpassung während der Vertragslaufzeit erfolgt; der diesbezügliche Preisanteil ist unveränderlich.


Die Formel zur Anpassung, mit der ausschließlich der Rohmaterialanteil am Gesamtpreis angepasst wird, lautet:

Neuer Vertragspreis = Aktueller Vertragspreis * (1 + Anteil der Glasfaser am Kabelpreis * (Neuer CRU-Index / Ausgangs CRU-Index - 1))


Beispielrechnung:


Aktueller Vertragspreis: 1.270 EUR/km für xy-EinblaskabelAnteil der Glasfaser am Kabelpreis: 50%Durchschnittswert Neuer CRU-Index: 3,33 USD/kmDurchschnittswert Ausgangs CRU-Index: 3,70 USD/km

Neuer Vertragspreis = 1.270 EUR/km * (1 + 0,5 * (3,33 USD/km / 3,70 USD/km - 1)) = 1.206 EUR/km


Stellt die CRU-Gruppe während der Laufzeit dieses Vertrages die Veröffentlichung des Indexes ein, so ist stattdessen der entsprechende von der CRU-Gruppe oder ggf. einer anderen Nachfolgeorganisation veröffentlichte Index zu verwenden. Sollte auch dieser Index nicht mehrveröffentlicht werden, verpflichten sich die Parteien, einen Index zu vereinbaren, der dem derzeit verwendeten Index wirtschaftlich gleichwertig ist.